Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
entdecke Worms – Heiko Hensel
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Leistungen und Durchführung
4. Gruppengrößen
5. Besondere Führungsarten
6. Preise und Zahlung
7. Widerrufsrecht
8. Stornierung, Verspätung, Nichterscheinen
9. Kündigung durch den Anbieter
10. Haftung
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
12. Zugänglichkeit von Sehenswürdigkeiten
13. Foto-, Film- und Urheberrechte
14. Verhaltenskodex
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16. Alternative Streitbeilegung
17. Salvatorische Klausel
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Gästeführungen und sonstige Dienstleistungen von Heiko Hensel, handelnd unter „entdecke Worms“ (nachfolgend „Anbieter“ oder „Gästeführer“).
1.2 Vertragspartner ist der Besteller der Leistung (nachfolgend „Kunde“). Kunde kann Verbraucher oder Unternehmer sein.
1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt.
1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihnen nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Leistungen stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
2.2 Der Kunde kann sein Angebot mündlich, schriftlich, per E-Mail oder über ein Online-Buchungs- bzw. Bestellsystem abgeben.
2.3 Der Vertrag kommt zustande durch Bestätigung des Anbieters, Beginn der Leistungserbringung oder Zahlungsaufforderung.
2.4 Bei Gruppenbuchungen haftet der Gruppenauftraggeber für sämtliche Zahlungen und Stornokosten.
2.5 Vertragssprache ist Deutsch.
3. Leistungen und Durchführung
3.1 Der Anbieter erbringt die vereinbarte Führung entsprechend der Beschreibung.
3.2 Änderungen des Ablaufs aus organisatorischen, witterungsbedingten, zeitlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen bleiben vorbehalten und berühren den Honoraranspruch nicht.
3.3 Bei Verhinderung kann ein gleichwertiger Ersatz-Gästeführer eingesetzt werden.
4. Gruppengrößen
Stadtführungen zu Fuß: maximal 25 Personen
Fahrradführungen: maximal 15 Personen
Busführungen: ein Gästeführer pro Bus
Bei Überschreitung ist ein zusätzlicher Gästeführer zu buchen.
5. Besondere Führungsarten
Busführungen: Der Auftraggeber stellt einen Sitzplatz mit Sicherheitsgurt sowie eine funktionierende Mikrofonanlage. Technische Mängel berühren den Honoraranspruch nicht.
Fahrradführungen: Teilnehmer sind für ein verkehrssicheres Fahrrad gemäß StVZO selbst verantwortlich.
6. Preise und Zahlung
6.1 Alle Preise sind Gesamtpreise. Umsatzsteuer wird gemäß § 19 UStG nicht erhoben (Kleinunternehmerregelung), sofern nichts anderes angegeben ist.
6.2 Die angebotenen Zahlungsarten werden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Eine angemessene Anzahlung kann verlangt werden.
6.3 Zusatzleistungen, Verlängerungen sowie Fremd- und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten.
6.4 Bei Verkürzung der Führung auf Wunsch des Kunden bleibt das Honorar unverändert.
7. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung des Anbieters.
8. Stornierung, Verspätung, Nichterscheinen
8.1 Eine kostenfreie Stornierung ist bis 3 Tage vor dem Führungstermin in Textform möglich.
8.2 Bei späterer Stornierung werden 50 % des Honorars, bei Absage am Tag der Führung oder Nichterscheinen 100 % des Honorars berechnet.
8.3 Der Gästeführer wartet bis zu 30 Minuten ab vereinbarter Zeit. Bei Verspätung verkürzt sich die Führung entsprechend, das Honorar bleibt ungekürzt.
8.4 Ein gesetzliches Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
9. Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann den Vertrag fristlos kündigen oder abbrechen bei höherer Gewalt, Gefahr für Leib oder Leben, nachhaltigen Störungen durch Teilnehmer oder eigener Krankheit. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
10. Haftung
10.1 Der Anbieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.2 Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
10.4 Eine Haftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e. V.; die Haftung ist auf die Versicherungssumme begrenzt.
10.5 Für Minderjährige wird keine Aufsichtspflicht übernommen.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
Besondere Bedürfnisse (z. B. Mobilitätseinschränkungen) sind rechtzeitig mitzuteilen. Hinweise des Gästeführers sind zu beachten. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Ansprüche verjähren nach einem Jahr.
12. Zugänglichkeit von Sehenswürdigkeiten
Für Öffnungszeiten, Einlass, Barrierefreiheit oder kurzfristige Schließungen von Sehenswürdigkeiten wird keine Gewähr übernommen. Insbesondere können Kirchen an Sonn- und Feiertagen eingeschränkt zugänglich sein. Das Honorar bleibt unberührt.
13. Foto-, Film- und Urheberrechte
Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der Führung sowie die Nutzung oder Vervielfältigung von Materialien und Konzepten sind ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt.
14. Verhaltenskodex
Der Anbieter hat sich den Teilnahmebedingungen der eCommerce-Initiative „Fairness im Handel“ unterworfen.
Diese sind abrufbar unter:
https://www.fairness-im-handel.de/teilnahmebedingungen/
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Kaufleute und juristische Personen ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
16. Alternative Streitbeilegung
Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
