Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

entdecke Worms – Heiko Hensel

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Gästeführungen von entdecke Worms – Heiko Hensel (nachfolgend „Gästeführer“). Vertragspartner ist der Besteller der Führung („Auftraggeber“). Es gilt deutsches Dienstvertragsrecht (§§ 611 ff. BGB).

2. Vertragsabschluss

Mit mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Anfrage – auch über ein Buchungssystem – bietet der Auftraggeber den Vertragsabschluss verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Gästeführers, eines Vermittlers oder über das Buchungssystem zustande. Bei Gruppenbuchungen haftet der Gruppenauftraggeber für alle Zahlungen und Stornokosten.

3. Leistungen

Der Gästeführer erbringt die vereinbarte Führung gemäß Beschreibung. Änderungen des Ablaufs aus organisatorischen, zeitlichen, witterungsbedingten oder sicherheitsrelevanten Gründen sind zulässig und berühren den Honoraranspruch nicht. Bei Verhinderung kann ein gleichwertiger Ersatz-Gästeführer eingesetzt werden.

4. Gruppengrößen

  • Stadtführungen zu Fuß: max. 25 Personen pro Gästeführer
  • Fahrradführungen: max. 15 Personen
  • Busführungen: ein Gästeführer pro Bus
    Bei Überschreitung ist ein zusätzlicher Gästeführer zu buchen.

5. Besondere Führungsarten

Busführungen: Der Auftraggeber stellt einen Sitzplatz mit Gurt sowie eine funktionierende Mikrofonanlage. Bei technischen Mängeln bleibt der Honoraranspruch bestehen. 

Fahrradführungen: Jeder Teilnehmer ist für ein verkehrssicheres Fahrrad gemäß StVZO verantwortlich.

6. Preise und Zahlung

Das vereinbarte Honorar gilt für die Durchführung der Führung. Zahlungsarten: Barzahlung vor Ort, Vorkasse per Überweisung oder PayPal oder auf Rechnung. Der Gästeführer kann eine angemessene Anzahlung verlangen. Zusatzleistungen oder Verlängerungen sind zusätzlich zu vergüten. Bei Verkürzung auf Wunsch des Auftraggebers bleibt das Honorar unverändert. Fremd- und Nebenkosten sind nicht enthalten.

7. Stornierung, Verspätung, Nichterscheinen

Stornierungen müssen spätestens drei Tage vor dem Führungstermin schriftlich erfolgen. Bei späterer Stornierung werden 50 % des Honorars berechnet. Bei Absage am Tag der Führung oder Nichterscheinen wird das Honorar zu 100 % fällig.

Der Gästeführer wartet 30 Minuten ab vereinbarter Zeit. Bei Verspätung verkürzt sich die Führung entsprechend, das Honorar bleibt ungekürzt.

8. Kündigung durch den Gästeführer

Der Gästeführer kann den Vertrag fristlos kündigen oder abbrechen bei höherer Gewalt, Gefahr für Leib und Leben, nachhaltigen Störungen durch Teilnehmer oder eigener Krankheit/Verhinderung. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

9. Haftung

Der Gästeführer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Personenschäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Über die Mitgliedschaft „Interessengemeinschaft Wormser Gästeführer“ besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. eine Haftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Haftung ist begrenzt auf maximal die Höhe des Versicherungsschutzes im Rahmen dieser Versicherungen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter www.bvgd.org. Für Minderjährige wird keine Aufsichtspflicht übernommen.

10. Mitwirkungspflichten

Besondere Bedürfnisse der Gruppe (z. B. Mobilitätseinschränkungen) sind rechtzeitig mitzuteilen. Hinweise des Gästeführers sind zu beachten. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Ansprüche verjähren nach einem Jahr.

11. Zugänglichkeit von Sehenswürdigkeiten

Für Öffnungszeiten, Einlass, Barrierefreiheit oder kurzfristige Schließungen von Objekten übernimmt der Gästeführer keine Gewähr. Kirchen können insbesondere an Sonn- und Feiertagen wegen Gottesdiensten nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sein. Das Honorar bleibt unberührt. Hausordnungen sind zu beachten.

12. Foto-, Film- und Urheberrechte

Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der Führung sowie die Nutzung oder Vervielfältigung von Materialien und Konzepten sind ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt.

13. Datenschutz, Recht, Gerichtsstand

Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Es gilt deutsches Recht. Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand; für Kaufleute und juristische Personen der Sitz des Gästeführers.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.

 

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